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Wie Sie sicherlich bereits aus den Medien entnommen haben, haben die Regierungen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19 Pandemie u.a. eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen.

In Deutschland sollen für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Steuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt werden. Bereits im Vorfeld wurden die Steuersätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19% auf 7% gesenkt.

In Österreich werden im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Steuersätze für Speisen und Getränke in der Gastronomie und in Hotels ebenso wie für Zeitungen, Bücher oder Besuche von Museen und Kinos auf 5% gesenkt.

Selbstverständlich möchten wir Ihnen die Umstellung so einfach wie möglich machen und haben in der Software bereits alle notwendigen Änderungen vorgenommen.

Sehr gerne bieten wir Ihnen anhand von Beispielen einen Überblick über die zu treffenden Maßnahmen je nach Nutzungsumfang von necta. Bezüglich verbindlicher Aussagen empfehlen wir den Rat Ihres Steuerberaters oder auch des zuständigen Finanzamtes einzuholen.

necta Handlungsempfehlungen:

1. Eingangsrechnungen

Alle Eingangsrechnungen bis zum Rechnungsdatum 30.06.2020 müssen in necta angelegt und im Falle einer vorhandenen Buchhaltungsschnittstelle übertragen worden sein.

WICHTIG: Archivieren Sie ihre Steuersätze und Kontenpläne mit Hilfe der neuen Funktion „Steuer-Archiv“, bevor Sie Änderungen vornehmen.
Handout – Steuer-Archiv – Archivieren

Unter Verwaltung –> Produktdaten -> Produktklassen müssen Steuersätze und Kontonummern angepasst werden.

Sollten Sie Eingangsrechnungen in mehreren Kostenstellen anlegen, befolgen Sie bitte die Schritte aus den folgenden beiden Handouts.
Handout – Nachführen der Kontenpläne
Handout – Nachführen der Steuersätze

Nachdem Sie alle Schritte durchgeführt haben, können Sie wie gewohnt Eingangsrechnungen in necta anlegen und über eine Buchhaltungsschnittstelle übertragen.

2. Ausgangsrechnungen (Ausgangslieferscheine)

Alle Ausgangslieferscheine und Ausgangsrechnungen bis zum Rechnungsdatum 30.06.2020 müssen in necta angelegt und im Falle einer vorhandenen Buchhaltungsschnittstelle übertragen worden sein.

WICHTIG: Archivieren Sie ihre Steuersätze und Kontenpläne mit Hilfe der neuen Funktion „Steuer-Archiv“, bevor Sie Änderungen vornehmen.
Handout – Steuer-Archiv – Archivieren

Sollten Sie Ausgangsrechnungen in mehreren Kostenstellen anlegen, befolgen Sie bitte die Schritte aus den folgenden beiden Handouts.
Handout – Nachführen der Kontenpläne
Handout – Nachführen der Steuersätze

Nachdem alle Anpassungen vorgenommen wurden führen Sie die neue Funktion „Geplante Aufgabe – Massenspeichern Aufträge“ für den Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 aus.
Handout – Geplante Aufgabe – Massenrechnen Aufträge

Nachdem Sie alle Schritte durchgeführt haben, können Sie wie gewohnt Ausgangslieferscheine und Ausgangsrechnungen in necta anlegen und über eine Buchhaltungsschnittstelle übertragen.

3. Kassenschnittstellen

Nur Import der Verkaufsstatistiken in necta:

Änderungen müssen zwingend nach der Übernahme der Kassendaten für den 30.06.2020, aber vor der Übernahme der Kassendaten für den 01.07.2020 durchgeführt werden!

Hierfür müssen Sie alle Steuersätze für Verkaufsprodukte (Handelswaren, Speisen, Getränke, usw.) in den Produktklassen ändern.

WICHTIG: Archivieren Sie ihre Steuersätze und Kontenpläne mit Hilfe der neuen Funktion „Steuer-Archiv“, bevor Sie etwaige Änderungen vornehmen.
Handout – Steuer-Archiv – Archivieren

Danach können Sie unter Verwaltung -> Produktdaten -> Produktklassen die Anpassungen durchführen. Sollten Sie mehrere Kassen bzw. mehrere Kostenstellen besitzen, beachten Sie bitte folgendes Handout.
Handout – Nachführen der Steuersätze

Import (Verkaufsstatistik) und Export (Übergabe Artikeldaten an die Kassa) – Bidirektionale Schnittstelle

Wenn Sie über eine bidirektionale Kassenschnittstelle verfügen, also zusätzlich Artikeldaten von necta an die Kassen übergeben werden, dann wird im Normalfall über die Verkaufslisten je Artikel eine Warengruppe mitgegeben. Diese Warengruppe dient sehr oft dazu den richtigen Steuersatz am Artikel zu hinterlegen. In diesem Fall klären Sie bitte mit Ihrem Kassenhändler ab, an welcher Stelle die Warengruppe angepasst werden muss.

Wird der Steuersatz der Warengruppe an der Kasse direkt angepasst, so müssen Sie in necta für den Export keine Änderungen durchführen.

Wird an der Kasse eine neue Warengruppe mit einem anderen Steuersatz angelegt und die alten Warengruppen bleiben bestehen, so müssen Sie in necta die Verkaufslisten insofern anpassen, dass Sie je Artikel eine andere Warengruppe hinterlegen müssen.

 

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